86/12/0254•Verwaltungsgerichtshof 86/12/0254
86/12/0254Supremo Tribunal Administrativo15 de jan. de 1992
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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