86/10/0005•Verwaltungsgerichtshof 86/10/0005
86/10/0005Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1986
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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