86/09/0153•Verwaltungsgerichtshof 86/09/0153
86/09/0153Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1987
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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