86/08/0218•Verwaltungsgerichtshof 86/08/0218
86/08/0218Supremo Tribunal Administrativo4 de jul. de 1989
Existenzgefährdung Realapotheke
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Begehren der mitbeteiligten Partei auf Ersatz der Umsatzsteuer wird abgewiesen.
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