86/07/0017•Verwaltungsgerichtshof 86/07/0017
86/07/0017Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1989
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und den Mitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenersatzmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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