86/07/0006•Verwaltungsgerichtshof 86/07/0006
86/07/0006Supremo Tribunal Administrativo29 de abr. de 1986
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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