86/07/0003•Verwaltungsgerichtshof 86/07/0003
86/07/0003Supremo Tribunal Administrativo25 de set. de 1986
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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