86/06/0278•Verwaltungsgerichtshof 86/06/0278
86/06/0278Supremo Tribunal Administrativo15 de out. de 1987
Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung Diverses Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Bundesland Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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