86/06/0074•Verwaltungsgerichtshof 86/06/0074
86/06/0074Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1988
Baubewilligung BauRallg6 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270, je zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.