86/03/0168•Verwaltungsgerichtshof 86/03/0168
86/03/0168Supremo Tribunal Administrativo2 de dez. de 1987
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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