85/18/0175•Verwaltungsgerichtshof 85/18/0175
85/18/0175Supremo Tribunal Administrativo7 de jul. de 1989
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 38 Abs. 5 StVO 1960 und des damit verbundenen Ausspruches über die Strafe und die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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