85/10/0067•Verwaltungsgerichtshof 85/10/0067
85/10/0067Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1985
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Wiederaufnahme des Verfahrens
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen im Betrage von S2.760;-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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