85/10/0038•Verwaltungsgerichtshof 85/10/0038
85/10/0038Supremo Tribunal Administrativo29 de abr. de 1985
Geldstrafe und Arreststrafe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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