85/07/0187•Verwaltungsgerichtshof 85/07/0187
85/07/0187Supremo Tribunal Administrativo11 de mar. de 1986
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm über die Festsetzung der Entschädigungssumme (Spruchteil A) abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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