85/07/0183•Verwaltungsgerichtshof 85/07/0183
85/07/0183Supremo Tribunal Administrativo8 de out. de 1985
Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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