85/06/0201•Verwaltungsgerichtshof 85/06/0201
85/06/0201Supremo Tribunal Administrativo3 de jul. de 1986
Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurückweisung wegen entschiedener Sache Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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