85/05/0055•Verwaltungsgerichtshof 85/05/0055
85/05/0055Supremo Tribunal Administrativo2 de jul. de 1985
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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