85/04/0060•Verwaltungsgerichtshof 85/04/0060
85/04/0060Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1987
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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