85/02/0098•Verwaltungsgerichtshof 85/02/0098
85/02/0098Supremo Tribunal Administrativo28 de fev. de 1985
Alkotest Voraussetzung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Oberösterreich sowie dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.200,-- (somit insgesamt S 4.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.
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