85/02/0053•Verwaltungsgerichtshof 85/02/0053
85/02/0053Supremo Tribunal Administrativo3 de out. de 1985
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Beweise Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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