85/01/0034•Verwaltungsgerichtshof 85/01/0034
85/01/0034Supremo Tribunal Administrativo8 de mai. de 1985
Inhalt des Spruches Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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