84/16/0019•Verwaltungsgerichtshof 84/16/0019
84/16/0019Supremo Tribunal Administrativo21 de fev. de 1985
1. Der Antrag des Beschwerdeführers, den erstinstanzlichen Bescheid aufzuheben, wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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