84/10/0272•Verwaltungsgerichtshof 84/10/0272
84/10/0272Supremo Tribunal Administrativo10 de jun. de 1985
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Die beiden Zweitbeschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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