84/10/0064•Verwaltungsgerichtshof 84/10/0064
84/10/0064Supremo Tribunal Administrativo13 de mai. de 1985
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des die Einfriedung in Form von "Holzstehern und zwei waagrechten Rundlingen" betreffenden Entfernungsauftrages wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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