84/07/0242•Verwaltungsgerichtshof 84/07/0242
84/07/0242Supremo Tribunal Administrativo26 de nov. de 1987
Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 9.810,-- S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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