84/07/0214•Verwaltungsgerichtshof 84/07/0214
84/07/0214Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 1984
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.200,-- und der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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