84/07/0012•Verwaltungsgerichtshof 84/07/0012
84/07/0012Supremo Tribunal Administrativo22 de mai. de 1984
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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