84/05/0224•Verwaltungsgerichtshof 84/05/0224
84/05/0224Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1986
Intimation Zurechnung von Bescheiden Behördenbezeichnung Behördenorganisation
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.