84/05/0159•Verwaltungsgerichtshof 84/05/0159
84/05/0159Supremo Tribunal Administrativo30 de mai. de 1989
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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