84/04/0024•Verwaltungsgerichtshof 84/04/0024
84/04/0024Supremo Tribunal Administrativo10 de jul. de 1984
Fahrtkosten Reisekosten Öffentliches Verkehrsmittel in Wien und in den Bundesländern Kilometergeld Mehrmaliger Zuspruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- sowie der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 19.252,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteilig ten Partei wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.