84/04/0002•Verwaltungsgerichtshof 84/04/0002
84/04/0002Supremo Tribunal Administrativo5 de jun. de 1984
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gutachten rechtliche Beurteilung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.785,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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