84/03/0354•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0354
84/03/0354Supremo Tribunal Administrativo13 de mar. de 1985
Der angefochtene Bescheid wird in seinem den Beschwerdeführer verurteilenden Teil wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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