84/03/0105•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0105
84/03/0105Supremo Tribunal Administrativo22 de dez. de 1987
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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