84/03/0018•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0018
84/03/0018Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1985
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Unterschrift des Genehmigenden Unterschrift Genehmigungsbefugnis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.450, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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