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84/01/0025•Verwaltungsgerichtshof 84/01/0025
84/01/0025Supremo Tribunal Administrativo24 de out. de 1984
Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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