83/13/0047•Verwaltungsgerichtshof 83/13/0047
83/13/0047Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1983
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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