83/08/0125•Verwaltungsgerichtshof 83/08/0125
83/08/0125Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1983
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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