83/07/0340•Verwaltungsgerichtshof 83/07/0340
83/07/0340Supremo Tribunal Administrativo20 de mar. de 1984
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)
Der Spruchpunkt 1.) des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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