83/07/0313•Verwaltungsgerichtshof 83/07/0313
83/07/0313Supremo Tribunal Administrativo10 de abr. de 1984
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht
Punkt 2. der im Spruch des angefochtenen Bescheides angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.