83/07/0185•Verwaltungsgerichtshof 83/07/0185
83/07/0185Supremo Tribunal Administrativo20 de dez. de 1983
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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