83/06/0262•Verwaltungsgerichtshof 83/06/0262
83/06/0262Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1985
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Jeder Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.