83/06/0114•Verwaltungsgerichtshof 83/06/0114
83/06/0114Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1983
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- sowie den mitbeteiligten Parteien R und M M Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren dieser mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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