83/06/0055•Verwaltungsgerichtshof 83/06/0055
83/06/0055Supremo Tribunal Administrativo26 de mai. de 1983
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- und der Erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S3.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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