83/06/0050•Verwaltungsgerichtshof 83/06/0050
83/06/0050Supremo Tribunal Administrativo17 de jan. de 1985
Auflagen BauRallg7
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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