83/05/0193•Verwaltungsgerichtshof 83/05/0193
83/05/0193Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1986
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Punkt 1. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; hingegen wird die Beschwerde hinsichtlich der Punkte 2. und 3. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.070, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.