83/05/0036•Verwaltungsgerichtshof 83/05/0036
83/05/0036Supremo Tribunal Administrativo14 de jun. de 1983
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 8.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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