83/04/0165•Verwaltungsgerichtshof 83/04/0165
83/04/0165Supremo Tribunal Administrativo4 de nov. de 1983
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Rücksichten der Generalprävention Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der verhängten Strafe samt Vorschreibung von Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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