83/04/0107•Verwaltungsgerichtshof 83/04/0107
83/04/0107Supremo Tribunal Administrativo18 de nov. de 1983
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Sachverständiger Aufgaben
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien (mit Ausnahme des FG) - diesen zu gleichen Teilen - Aufwendungen in der Höhe von S8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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