83/03/0355•Verwaltungsgerichtshof 83/03/0355
83/03/0355Supremo Tribunal Administrativo22 de mai. de 1985
rechtswidrig gewonnener Beweis Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweismittel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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