83/03/0255•Verwaltungsgerichtshof 83/03/0255
83/03/0255Supremo Tribunal Administrativo6 de jun. de 1984
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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